Sekundarstufe I:
Allgemeine rechtliche Grundlage für unseren Sportunterricht der Sekundarstufe I sind das Kerncurriculum für die Schulformen des Sekundarbereichs I Schuljahrgänge 5-10 Sport für das Land Niedersachsen sowie die ergänzende Bestimmungen für den Schulsport. Auf dieser Grundlage wurde der Schuleigene Lehrplan für die Jahrgänge 5 – 11 der Angelaschule erarbeitet und in der Fachkonferenz Sport verabschiedet.
Sekundarstufe II:
Allgemeine rechtliche Grundlage für unseren Sportunterricht der Sekundarstufe II ist das Kerncurriculum für das Gymnasium – gymnasiale Oberstufe für das Land Niedersachen. Auf dieser Grundlage wurden für alle sportpraktischen Kurse der Jahrgänge 11 – 13 Kursauschreibungen erarbeitet und in der Fachkonferenz Sport verabschiedet. Darüber hinaus wurde ein eigenes Prüfungsmodell für das Fach Sport als 5. Abiturfach konzipiert und verabschiedet.