Der 13. Jahrgang beim Sozialgericht in Osnabrück
Am 02.09. ist in Niedersachsen die „Woche der Gerechtigkeit“ gestartet und mit ihr ein großes Angebot, das die Gerechtigkeit in den Fokus von Aktionen stellt. Initiiert wurde die „Woche der Gerechtigkeit“ von der niedersächsischen Justizministerin Frau Dr. Kathrin Wahlmann. In diesem Kontext hat der Politik-Leistungskurs des 13. Jahrgangs am 02.09. das Sozialgericht in Osnabrück besucht und an einer simulierten Gerichtsverhandlung teilgenommen.
Der fiktive Fall sah wie folgt aus: Ein Mann erkrankt an einer seltenen Art von Nieren-Krebs. Nach abgeschlossener Chemo- und Strahlentherapie befindet er sich in einer Immuntherapie. Vor circa einem Jahr hat ihm seine Hausärztin zur Verlangsamung der fortschreitenden Erkrankung ein Medikament empfohlen, dass offiziell noch nicht zugelassen ist. Der Patient nimmt dieses Medikament und verspürt Besserung, die auch seine Angehörigen sowie seine Hausärztin bestätigen. Die Kosten für dieses Medikament belaufen sich auf 5.000€ pro Monat, die der Mann seitdem zahlt. Aber seine Ersparnisse sind allmählich aufgebraucht, sodass er das Medikament nicht weiter privat finanzieren kann. Die Krankenkasse, die die Kosten der Immuntherapie übernimmt, weigert sich, die Kosten für das Medikament zu übernehmen, aufgrund einer nicht durch Studien erwiesenen Wirksamkeit des Medikaments und der fehlenden Zulassung dieses. Der erkrankte Mann, vertreten durch seinen Anwalt, verklagt in diesem Fall die Krankenkasse.
Nachdem die Vertreterin der Krankenkasse und der Anwalt des Klägers ihre Argumente vor Gericht vorgebracht haben, zieht sich die Richterin mit zwei ehrenamtlichen Richtern zur Beratung zurück. Währenddessen diskutieren die ca. 30 anwesenden Schüler:innen unter der Leitung der Justizministerin Frau Dr. Wahlmann den Fall und wägen die Argumente gegeneinander ab. Es dreht sich in der Diskussion, um die Frage der Wirksamkeit des Medikaments, der Schaffung eines Präzedenzfalles, der Tür und Tor öffnen könnte, um die Frage, wie viel ein Menschenleben wert ist und ob es gerecht ist, dass eine reiche Person sich die private Versorgung mit diesem Medikament leisten könnte und sozialschwächere Personen ohne Unterstützung der Krankenkasse eben nicht. Bis auf drei Schüler:innen stimmt die Mehrheit der Schüler:innen dafür, dass die Klage dennoch abgewiesen werden sollte. Zu dem gleichen Entschluss kommen auch die Richter, die ihr Urteil mündlich begründen.
Dabei wurde sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (dem sogenannten „Nikolausbeschluss“) bezogen, die drei Voraussetzungen für die Kostenübernahme von nicht zugelassenen Arzneimitteln erforderlich macht: 1. Der Patient muss sich in einer akut lebensbedrohlichen Situation befinden, 2. es gibt keine alternativen Heilungsmethoden und 3. muss ein Nachweise über hinreichende Erfolgsaussicht der Behandlung vorliegen. Die Richterin erklärt, dass es durch die Immuntherapie fragwürdig sei, ob nicht eine ausreichende Alternative vorhanden sei, aber fußt die Entscheidung letztendlich darauf, dass die dritte Voraussetzung aufgrund der fehlenden Studienlage nicht erreicht sei.
Die Ministerin informiert abschließend über die verschiedenen Berufsbereiche der Justiz und erklärt und betont dabei die Relevanz der Gerechtigkeit, bevor die Veranstaltung beendet ist.
Einige der Schüler:innen kamen in einem Radio-Bericht vom NDR zu Wort. Wer hineinhören mag, findet den Beitrag hier. Ab Minute 04:47 fängt der Beitrag an.